Häufig gestellte Fragen
Was ändert sich konkret bei den schriftlichen Staatsexamina ab Herbst 2025?
Nach Beendigung der Lizenzierung von IMPP-Prüfungsaufgaben an Unternehmen und Verlage zum Ende des vergangenen Jahres werden ab Herbst 2025 auch die Prüfungshefte der bundesweiten Staatsprüfungen in der Medizin, der Pharmazie, der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und der Psychologischen Psychotherapie am Ende eines jeden Prüfungstages einbehalten. In der Zahnmedizin wird dies bereits praktiziert.
Ändern sich die Aufgabenformate in den Staatsexamina ab Herbst 2025?
Mit der Einführung der Geheimhaltung der Prüfungsaufgaben und dem damit zusammenhängenden Einbehalten der Prüfungshefte ab Herbst 2025 werden grundsätzlich keine Änderungen der Aufgabenformate einhergehen.
Warum werden zukünftig die Prüfungshefte einbehalten und keine Prüfungsaufgaben mehr lizenziert?
Ziel dieser Maßnahmen ist der Aufbau eines Pools an bereits eingesetzten, nicht veröffentlichten Prüfungsaufgaben, um inhaltlich besonders relevante und teststatistisch bewährte Aufgaben in zukünftigen Examina erneut einsetzen zu können. Bisher werden die schriftlichen Staatsprüfungen in der Regel für jeden Examenstermin – in enger Kooperation mit sachverständigen Personen und Gremien – komplett neu erstellt. Wegen der Endlichkeit des Prüfungsstoffes bedingt diese Praxis, dass in Prüfungsaufgaben zunehmend Detailbereiche adressiert werden (müssen). Das IMPP möchte sich in Zukunft stärker auf das Prüfen von Grundlagenwissen sowie pharmazeutischer, naturwissenschaftlicher und klinischer Zusammenhänge fokussieren. Selbstverständlich werden auch diese bereits verwendeten Aufgaben vor ihrem Einsatz in den Staatsexamina erneut von externen Sachverständigen hinsichtlich der Kriterien der Angemessenheit, Ausgewogenheit und Relevanz begutachtet und freigegeben.
Gibt es Beispielaufgaben vom IMPP, die einen Eindruck von den aktuellen Prüfungsaufgaben vermitteln?
Um einen Eindruck von den aktuellen Prüfungsaufgaben einschließlich der Aufgabenformate zu erhalten, werden auf der Internetpräsenz des IMPP für eine Übergangszeit von zwei Jahren – ab dem Examensdurchgang Frühjahr 2025 – ca. 10% der Prüfungsaufgaben des jeweils vorhergehenden Examens exemplarisch zur Verfügung gestellt. Dabei ist zu beachten, dass die Auswahl dieser Aufgaben nicht repräsentativ ist. Die Beispielaufgaben können eingesehen werden unter: https://www.impp.de/prüfungen/allgemein/beispielaufgaben.html
Für die Zahnmedizin gilt hinsichtlich der veröffentlichten Beispielaufgaben eine Sonderregelung (siehe hierzu: https://www.impp.de/prüfungen/zahnmedizin/beispielaufgaben.html).
Die Prüfungsaufgaben und -bögen sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt. Hinsichtlich ihrer Nutzung gilt es, das Urheberrecht und die Copyright-Hinweise zu beachten. Dies gilt auch für die Beispielaufgaben.
Wie kann ich zukünftig mein Feedback zu einzelnen Prüfungsaufgaben an das IMPP weitergeben, ohne mir die Aufgabennummer gemerkt zu haben?
Feedback von Prüfungsteilnehmenden zu konkreten Prüfungsaufgaben ist und bleibt ein wichtiger Bestandteil des Qualitätssicherungsprozesses der Examensauswertung des IMPP. Dazu hat das IMPP sein Feedbackportal modifiziert: Eine Zuordnung von Feedback zu einzelnen Aufgaben erfolgt zukünftig ausschließlich anhand einer Liste von Schlagworten bzw. Kurzbeschreibungen, welche die jeweiligen Aufgaben charakterisieren (z. B. „54-jährige Patientin mit akuten Oberbauchbeschwerden und Ikterus“). Dass Aufgaben anhand solcher Kurzbeschreibungen zu diesem Zweck wiedererkannt werden können, wurde im Vorfeld unter Realbedingungen mit Erfolg pilotiert.
Wie erreiche ich das neue Feedbackportal des IMPP?
Das neue Feedbackportal des IMPP ist online zugänglich unter: https://www.impp.de/pruefungen/allgemein/prüfungskommentare.html. Alles, was Sie zur Nutzung benötigen ist der o.g. Link.
Die Benutzung des Feedbackportals ist zeitlich beschränkt, das heißt das Feedbackportal ist – wie bisher – nur in einem Zeitraum von drei Kalendertagen nach Ablauf des letzten Prüfungstages abrufbar. Danach wird der Link deaktiviert und das Feedbackportal von der IMPP-Homepage genommen.
Aufgrund der anonymen Einreichung erhalten Sie lediglich eine Eingangsbestätigung.
Was sind weitere Bestandteile des Qualitätssicherungsprozesses der Examensauswertung des IMPP und wie werden dabei Kommentare von Prüfungsteilnehmenden berücksichtigt?
Neben dem Feedback der Prüfungsteilnehmenden ist insbesondere die Arbeit der sogenannten „Überprüfungskommission“ wesentlicher Bestand des Qualitätssicherungsprozesses im Anschluss an die jeweilige Prüfung. Eine von der Aufgaben-/Examenserstellung unabhängige Expertinnen- und Expertenkommission (Überprüfungskommission) begutachtet unter Berücksichtigung des studentischen Feedbacks und der teststatistischen Auswertung die Prüfungsaufgaben nach dem Examen und identifiziert so – falls vorhanden – fehlerbehaftete Aufgaben. In vereinzelten Fällen (z. B. wegen uneindeutiger Aufgabenstellung) kann dies dazu führen, dass einzelne Aufgaben nicht gewertet werden. Die Mitglieder der Überprüfungskommission sind in der Regel Hochschuldozierende/Lehrende unterschiedlicher Standorte, die das Spektrum an Fächern bestmöglich abbilden.
Wie erhalte ich Informationen zur Durchführung der Staatsprüfung?
Die Verantwortung für die Organisation und Durchführung der Staatsprüfung obliegt dem für Sie zuständigen Landesprüfungsamt. Informationen dazu sind i. d. R. auf deren Internet-Auftritten abrufbar bzw. werden den Prüfungsteilnehmenden im Vorfeld der Prüfung durch das zuständige Landesprüfungsamt mitgeteilt.
Wie erhalten Prüfungsteilnehmende die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen?
Die Ergebnismitteilung erfolgt durch das jeweils zuständige Landesprüfungsamt, sobald die bundesweite Auswertung fertiggestellt ist. Eine Vorabmitteilung ist derzeit nicht vorgesehen.
Das IMPP hat zur Erfüllung seiner hoheitlichen Aufgabe gemäß Art. 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP-Staatsabkommen), der Erstellung von Prüfungsaufgaben, verschiedene Sachverständigen-Kommissionen eingerichtet. Diese Kommissionen sind mit über 200 Sachverständigen aus den Bereichen der Medizin, der Pharmazie und der Psychotherapie besetzt. Die Sachverständigen des IMPP sind überwiegend HochschullehrerInnen oder PraktikerInnen mit Lehrerfahrung. Sie kommen aus ganz Deutschland und werden unter Einbeziehung der Fakultäten, der wissenschaftlichen Fachgesellschaften und/oder der Fachbereiche oder Ausbildungsstätten nach dem PsychThG vom IMPP auf Zeit berufen.
Die Erstellung von validen Prüfungen beginnt mit Fragenentwürfen der berufenen Sachverständigen, die mit Unterstützung der wissenschaftlichen ReferentInnen des IMPP zu ausgewogenen Prüfungsaufgaben weiterentwickelt werden. Unsere berufenen Sachverständigen erstellen mit ihren Prüfungsfragen somit die inhaltlichen Grundlagen für die Staatsexamina in der Medizin, der Pharmazie und in der Psychotherapie.
Nachdem die Prüfungsaufgaben vor den Staatsexamina einem intensiven Revisionsprozess unterzogen wurden, werden sie nach den Prüfungen in einem weiteren Prozess qualitätsgesichert.
Das IMPP dankt an dieser Stelle ausdrücklich allen Sachverständigen, die diese verantwortungsvolle Aufgabe über Jahre hinweg wahrnehmen und so ihren wertvollen Beitrag für faire, valide und verlässliche Prüfungen leisten und damit der Gesundheitsversorgung und dem Wohl der PatientInnen dienen.
Weiterführende Links:
Informationen zu den Sachverständigen und Arbeitsgruppen
Im Interview erläutert Dr. Martin Hendelmeier, Fachgebietsgruppenleiter für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, wie die Fragen fürs medizinische Staatsexamen entstehen und wie die tägliche Arbeit beim IMPP aussieht.
Ab wann wird die ICD-11 Inhalt der schriftlichen Prüfungen für Kinder- und Jugendlichen- sowie Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sein?
Die ICD-11 wird voraussichtlich erst dann im Detail in den Prüfungsaufgaben thematisiert, wenn sie die gültige amtliche Klassifikation für Deutschland wird. Laut dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird ihre Einführung noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen, vgl. https://www.bfarm.de/DE/Kodiersysteme/Klassifikationen/ICD/ICD-11/_node.html (abgerufen am 05.09.2023).
Gibt es Lösungen zu nicht aktuellen Prüfungen auf der IMPP-Website?
Die Prüfungshefte des IMPP sind ausschließlich zur Verwendung durch die PrüfungsteilnehmerInnen im jeweiligen Prüfungstermin bestimmt. Darum können wir keine „alten Lösungen“ zur Verfügung stellen.
Sind Referenzwerttabellen im zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung relevant?
Laborparameter-Tabellen mit Referenzbereichen für Erwachsene und Kinder sind Bestandteile der Prüfungsunterlagen eines jeden Prüfungstages des schriftlichen Teils des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung.
Mit welcher Art von Fragen werde ich in den Prüfungen konfrontiert?
Über die „Art“ der Prüfungsfragen können Sie sich auf unserer Internetseite unter dem Menüpunkt „Prüfungen“ informieren.
Werden Nachteilsausgleich und Vergleichsberechnung berücksichtigt?
Im Hinblick auf die Eliminierung von Aufgaben und das Nachteilsausgleichsverfahren können wir allgemein mitteilen, dass das Institut das individuelle Nachteilsverbot des § 14 Absatz 4 Satz 5 ÄAppO entsprechend (der Maßgabe) höchst-richterlicher Rechtsprechung beachtet. Auf den Internetseiten des Instituts können Sie sich unter dem Menüpunkt „Prüfungen“ über die Lösungen und Ergebnisse bei Medizin, Pharmazie und Psychotherapie informieren. Dort ist u. a. die Notenaufteilung gemäß den Vergleichsberechnungen zur Nachteilsprüfung abrufbar.
Gibt es eine Literaturempfehlungen für die schriftlichen Prüfungen nach dem Psychotherapeutengesetz?
Literaturempfehlungen können wir prinzipiell nicht aussprechen. Zu den „Inhaltsbereichen“ weisen wir auf jeweils § 16 Absatz 1 Satz 1 und Anlage 1 Teil A der PsychTh-APrV bzw. der KJPsychTh-APrV sowie auf die Gegenstandskataloge für die schriftlichen Prüfungen hin. Die Gegenstandskataloge finden Sie hier.
Wie ist das Datum der mündlichen Prüfung?
Wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Landesprüfungsamt. Die Landesprüfungsämter sind für die Organisation und Durchführung der Prüfungen zuständig.
Wann werden die Zeugnisse an die Prüflinge versendet?
Über den Zeitpunkt der Ausfertigung und Versendung der Zeugnisse in den Landesprüfungsämtern können wir keine Angaben machen. Sie können aber davon ausgehen, dass die Prüfungsbehörden an der Ermittlung und Bereitstellung der Prüfungsergebnisse mit sehr hoher Priorität arbeiten.
Wann werden die Prozentrangeinordnungen erstellt?
Nachdem alle mündlichen Prüfungen zu einem Prüfungsabschnitt im gesamten Bundesgebiet erfolgt sind, werden die Prozentrangeinordnungen erstellt.
Wie erfolgt die Auswertung der Kurzantwortaufgaben/Freitextaufgaben in den schriftlichen Prüfungen für Kinder- und Jugendlichen- sowie Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten?
Die Freitext-/Kurzantwortaufgaben werden in einem auch zeitlich aufwändigen Verfahren von den Antwortbelegen, welche die Prüfungsteilnehmer*innen in der Prüfung ausfüllen, in einer Datenbank erfasst. Alle Aufgaben in den jeweiligen schriftlichen Prüfungen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und Psychologische Psychotherapeut*innen werden insgesamt vom IMPP in Zusammenarbeit mit Kommissionen externer Sachverständiger (Hochschullehrer*innen, Ausbildungsleiter*innen und Dozent*innen in den Ausbildungen) ausgewertet. Jede einzelne der gegebenen Antworten auf die Freitext-/Kurzantwortaufgaben wird dabei in einem zweistufigen Prozess durch die Kommissionen einzeln begutachtet. Die Bewertung jeder Antwort erfolgt also nicht maschinell, sondern durch Kommissionen von mehreren Fachexpert*innen.
Werden meine Antworten auf die Kurzantwortaufgaben/Freitextaufgaben in den schriftlichen Prüfungen für Kinder- und Jugendlichen- sowie Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten als falsch gewertet, wenn ich mich verschreibe?
Alle Antworten der Prüfungsteilnehmer*innen werden in allen Schreibvarianten von zwei Expertenkommissionen begutachtet und bewertet. Je nach Art der Fehler in den angegebenen Antworten kann dies dazu führen, dass die Lösung nicht als zutreffend anerkannt und dafür kein Punkt vergeben wird. Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der jeweilige Sinn durch den Fehler nicht mehr eindeutig erkennbar ist oder sogar ein anderer Sinn als der zutreffende in Betracht kommt.
Wie lange dauert es, bis die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen für Kinder- und Jugendlichen- sowie Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten feststehen? Weshalb dauert dies so viel länger als in der Medizin und Pharmazie?
Insbesondere die Auswertung der Freitext-/Kurzantwortaufgaben ist ein zeitlich aufwändiger Prozess. Dies führt dazu, dass die Ergebnisse der Prüfungen frühestens nach 5-6 Wochen zur Verfügung stehen. Über ihre individuellen Ergebnisse werden die Prüfungsteilnehmer*innen danach durch das jeweils für sie zuständige Landesprüfungsamt informiert.
Ist es möglich die Prüfungsbearbeitung für eine Einzelperson beschleunigen?
Nein. Vorherige Auskünfte über individuelle Prüfungsergebnisse werden aus Gründen der Gleichbehandlung aller Prüflinge grundsätzlich nicht gegeben.
Wo finde ich eine Prozentrangeinordnung mit Angabe der im Nachteilsausgleich gewerteten Fragen?
Eine Einordnung der individuellen Prüfungsleistung können wir Ihnen nur im Vergleich zu der gesamten Prüfungskohorte erstellen, als Basis der für alle gewerteten Fragen, d.h. ohne die eliminierten Fragen.
Wo finde ich eine fachspezifische Erstellung der Prozentrangeinordnung?
Leider können wir eine Einordnung der individuellen Prüfungsleistung nicht fachspezifisch erstellen.
Ich würde gerne Akteneinsicht in die Original-Antwortbelege beantragen, was muss ich tun?
Da die Original-Antwortbelege alle wieder an die betreffenden Landesprüfungs-ämter zurückgeschickt werden, müssen wir Sie mit Ihrem Anliegen an das für Sie zuständige Landesprüfungsamt verweisen, bei dem Sie einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren können.
Ist eine Wiederholung von bestandenen Prüfung in der Medizin zur Erreichung einer besseren Note möglich?
In der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO 2002) steht im § 20, Absatz (1), 3. Satz: „…Ein bestandener Prüfungsabschnitt oder ein bestandener Prüfungsteil darf nicht wiederholt werden.“ Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Landesprüfungsamt.
Gibt es die Prozentrangeinordnung in englischer Sprache?
Nein. Wir können diese leider nur in deutscher Sprache zur Verfügung stellen.
Kann das IMPP die Anerkennung für eine Facharztausbildung, die im Ausland absolviert wurde, vornehmen?
Für die Weiterbildung zum Facharzt ist das IMPP nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich an die Landesärztekammer des Bundeslandes, in dem Sie Ihre Facharztausbildung machen möchten. Dort ist eine Liste der jeweiligen Weiterbildungsstätten einsehbar.
Ist ein Quereinstieg in ein deutsches Studium möglich?
Mit Ihrem Anliegen müssen wir Sie an das für Sie zuständige Landesprüfungsamt – d. h. an das Landesprüfungsamt in dem Bundesland, in dem Sie dann studieren wollen – verweisen. Eine Liste der Landesprüfungsämter finden Sie auf unserer Homepage, unter dem Menüpunkt "Informationen" im Bereich Partner.
Können Sie mir eine Übersetzung meines Statsexamenszeugnis anfertigen?
Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihnen kein ins Englische übersetztes Zeugnis anfertigen können.
Werden meine Prüfungsdaten dokumentiert?
Prüfungsdaten bezüglich einer Prüfungsrunde werden im IMPP dokumentiert. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn ein Prüfling das Bundesland wechseln oder eine Tätigkeit im Ausland aufnehmen will.
Gibt es einen Rabatt für Buchhandlungen bei Gegenstandskatalogen und Beispielaufgabenhefte?
Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir die von uns angebotenen Gegenstandskataloge und Beispielaufgabenhefte nicht mit einem Rabatt an den Buchhandel liefern können.
Verkaufen Sie die alten Prüfungshefte?
Die Prüfungshefte des IMPP sind ausschließlich zur Verwendung durch die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer im jeweiligen Prüfungstermin bestimmt. Weitere Informationen hierzu in unserem Pressebereich.
Können Sie mir alte Gegenstandskataloge vor 2005 zukommen lassen?
Nein. Uns stehen keine Exemplare früherer Auflagen unserer Gegenstandskataloge mehr zur Weitergabe an Dritte zur Verfügung.
Darf ich IMPP-Prüfungsfragen für andere Zwecke nutzen?
Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht erlaubt ist, die in den schriftlichen Prüfungen nach der ÄAppO, der AAppO sowie dem PTG eingesetzten Prüfungsfragen ohne ausdrückliche Genehmigung des IMPP zu verwenden. Das Urheberrecht an den Prüfungsaufgaben steht ausschließlich dem IMPP zu. Sollten Verstöße dagegen durch ungenehmigte Nutzung gleich welcher Art festgestellt werden, ist das IMPP gehalten, dies rechtlich zu verfolgen.
Kann ich Widerspruch beim IMPP einlegen?
Wir müssen Sie bitten, sich mit Ihrem Widerspruch an das für Sie zuständige Landesprüfungsamt zu wenden. Adressat für Rechtsmittel ist das Landesprüfungsamt, das den Prüfungsbescheid erlässt. Auf die entsprechende, dem Prüfungsbescheid immanente Rechtsmittelbelehrung wird Bezug genommen. Insbesondere machen wir auf die Widerspruchsfrist aufmerksam.
Ich habe eine Prüfungskritik an das IMPP gesandt, aber keine Antwort erhalten. Wann kann ich diese erwarten?
Bei der Vielzahl der Eingänge bitten wir um Verständnis, dass wir keine individuellen Begründungen erstellen können. Sie erhalten ein kurzes Formschreiben über den Eingang Ihrer Kommentierung.
Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an: