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Häufig gestellte Fragen

zur Prüfungserstellung: So entstehen die Fragen für das Staatsexamen

Das IMPP hat zur Erfüllung seiner hoheitlichen Aufgabe gemäß Art. 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP-Staatsabkommen), der Erstellung von Prüfungsaufgaben, verschiedene Sachverständigen-Kommissionen eingerichtet. Diese Kommissionen sind mit über 200 Sachverständigen aus den Bereichen der Medizin, der Pharmazie und der Psychotherapie besetzt. Die Sachverständigen des IMPP sind überwiegend HochschullehrerInnen oder PraktikerInnen mit Lehrerfahrung. Sie kommen aus ganz Deutschland und werden unter Einbeziehung der Fakultäten, der wissenschaftlichen Fachgesellschaften und/oder der Fachbereiche oder Ausbildungsstätten nach dem PsychThG vom IMPP auf Zeit berufen.

Die Erstellung von validen Prüfungen beginnt mit Fragenentwürfen der berufenen Sachverständigen, die in über 150 Sitzungen mit Unterstützung der wissenschaftlichen ReferentInnen des IMPP zu ausgewogenen Prüfungsaufgaben weiterentwickelt werden. Unsere berufenen Sachverständigen erstellen mit ihren Prüfungsfragen somit die inhaltlichen Grundlagen für die Staatsexamina in der Medizin, der Pharmazie und in der Psychotherapie.

Nachdem die Prüfungsaufgaben vor den Staatsexamina einem intensiven Revisionsprozess unterzogen wurden, werden sie nach den Prüfungen in einem weiteren Prozess qualitätsgesichert.

Das IMPP dankt an dieser Stelle ausdrücklich allen Sachverständigen, die diese verantwortungsvolle Aufgabe über Jahre hinweg wahrnehmen und so ihren wertvollen Beitrag für faire, valide und verlässliche Prüfungen leisten und damit der Gesundheitsversorgung und dem Wohl der PatientInnen dienen.

Weiterführende Links:

Informationen zu den Sachverständigen und Arbeitsgruppen

Im Interview erläutert Dr. Martin Hendelmeier, Fachgebietsgruppenleiter für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung, wie die Fragen fürs medizinische Staatsexamen entstehen und wie die tägliche Arbeit beim IMPP aussieht.

zu Prüfungsaufgaben

Ab wann wird die ICD-11 Inhalt der schriftlichen Prüfungen für Kinder- und Jugendlichen- sowie Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sein?

Die ICD-11 wird voraussichtlich erst dann im Detail in den Prüfungsaufgaben thematisiert, wenn sie die gültige amtliche Klassifikation für Deutschland wird. Laut dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) wird ihre Einführung noch mehrere Jahre in Anspruch nehmen, vgl. https://www.bfarm.de/DE/Kodiersysteme/Klassifikationen/ICD/ICD-11/_node.html (abgerufen am 05.09.2023).


Gibt es Lösungen zu nicht aktuellen Prüfungen auf der IMPP-Website?

Die Prüfungshefte des IMPP sind ausschließlich zur Verwendung durch die PrüfungsteilnehmerInnen im jeweiligen Prüfungstermin bestimmt. Darum können wir keine „alten Lösungen“ zur Verfügung stellen.


Sind Referenzwerttabellen im zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung relevant?

Laborparameter-Tabellen mit Referenzbereichen für Erwachsene und Kinder sind Bestandteile der Prüfungsunterlagen eines jeden Prüfungstages des schriftlichen Teils des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung.


Mit welcher Art von Fragen werde ich in den Prüfungen konfrontiert?

Über die „Art“ der Prüfungsfragen können Sie sich auf unserer Internetseite unter dem Menüpunkt „Prüfungen“ informieren.


Beinhalten die Musteraufgaben für die schriftlichen Prüfungen nach dem Psychotherapeutengesetz alte Examensaufgaben?

Die bei uns zu erwerbenden Beispielaufgabenhefte (Auflage 2004 und 2009) beinhalten bereits zuvor in Examina eingesetzte Prüfungsaufgaben, die speziell zu Übungsklausuren zusammengestellt wurden.


Werden Nachteilsausgleich und Vergleichsberechnung berücksichtigt?

Im Hinblick auf die Eliminierung von Aufgaben und das Nachteilsausgleichsverfahren können wir allgemein mitteilen, dass das Institut das individuelle Nachteilsverbot des § 14 Absatz 4 Satz 5 ÄAppO entsprechend (der Maßgabe) höchst-richterlicher Rechtsprechung beachtet. Auf den Internetseiten des Instituts können Sie sich unter dem Menüpunkt  „Prüfungen“ über die Lösungen und Ergebnisse bei Medizin, Pharmazie und Psychotherapie informieren. Dort ist u. a. die Notenaufteilung gemäß den Vergleichsberechnungen zur Nachteilsprüfung abrufbar.


Gibt es eine Literaturempfehlungen für die schriftlichen Prüfungen nach dem Psychotherapeutengesetz?

Literaturempfehlungen können wir prinzipiell nicht aussprechen. Zu den „Inhaltsbereichen“ weisen wir auf jeweils § 16 Absatz 1 Satz 1 und Anlage 1 Teil A der PsychTh-APrV bzw. der KJPsychTh-APrV sowie auf die Gegenstandskataloge für die schriftlichen Prüfungen hin. Die Gegenstandskataloge finden Sie hier.

zum Prüfungsablauf

Wie ist das Datum der mündlichen Prüfung?

Wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Landesprüfungsamt. Die Landesprüfungsämter sind für die Organisation und Durchführung der Prüfungen zuständig.


Wann werden die Zeugnisse an die Prüflinge versendet?

Über den Zeitpunkt der Ausfertigung und Versendung der Zeugnisse in den Landesprüfungsämtern können wir keine Angaben machen. Sie können aber davon ausgehen, dass die Prüfungsbehörden an der Ermittlung und Bereitstellung der Prüfungsergebnisse mit sehr hoher Priorität arbeiten.


Wann werden die Prozentrangeinordnungen erstellt?

Nachdem alle mündlichen Prüfungen zu einem Prüfungsabschnitt im gesamten Bundesgebiet erfolgt sind, werden die Prozentrangeinordnungen erstellt.

zur Prüfungsauswertung


Wie erfolgt die Auswertung der Kurzantwortaufgaben/Freitextaufgaben in den schriftlichen Prüfungen für Kinder- und Jugendlichen- sowie Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten?

Die Freitext-/Kurzantwortaufgaben werden in einem auch zeitlich aufwändigen Verfahren von den Antwortbelegen, welche die Prüfungsteilnehmer*innen in der Prüfung ausfüllen, in einer Datenbank erfasst. Alle Aufgaben in den jeweiligen schriftlichen Prüfungen für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*innen und Psychologische Psychotherapeut*innen werden insgesamt vom IMPP in Zusammenarbeit mit Kommissionen externer Sachverständiger (Hochschullehrer*innen, Ausbildungsleiter*innen und Dozent*innen in den Ausbildungen) ausgewertet. Jede einzelne der gegebenen Antworten auf die Freitext-/Kurzantwortaufgaben wird dabei in einem zweistufigen Prozess durch die Kommissionen einzeln begutachtet. Die Bewertung jeder Antwort erfolgt also nicht maschinell, sondern durch Kommissionen von mehreren Fachexpert*innen.


Werden meine Antworten auf die Kurzantwortaufgaben/Freitextaufgaben in den schriftlichen Prüfungen für Kinder- und Jugendlichen- sowie Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten als falsch gewertet, wenn ich mich verschreibe?

Alle Antworten der Prüfungsteilnehmer*innen werden in allen Schreibvarianten von zwei Expertenkommissionen begutachtet und bewertet. Je nach Art der Fehler in den angegebenen Antworten kann dies dazu führen, dass die Lösung nicht als zutreffend anerkannt und dafür kein Punkt vergeben wird. Das kann insbesondere dann der Fall sein, wenn der jeweilige Sinn durch den Fehler nicht mehr eindeutig erkennbar ist oder sogar ein anderer Sinn als der zutreffende in Betracht kommt.


Wie lange dauert es, bis die Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen für Kinder- und Jugendlichen- sowie Psychologische Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten feststehen? Weshalb dauert dies so viel länger als in der Medizin und Pharmazie?

Insbesondere die Auswertung der Freitext-/Kurzantwortaufgaben ist ein zeitlich aufwändiger Prozess. Dies führt dazu, dass die Ergebnisse der Prüfungen frühestens nach 5-6 Wochen zur Verfügung stehen. Über ihre individuellen Ergebnisse werden die Prüfungsteilnehmer*innen danach durch das jeweils für sie zuständige Landesprüfungsamt informiert.


Ist es möglich die Prüfungsbearbeitung für eine Einzelperson beschleunigen?

Nein. Vorherige Auskünfte über individuelle Prüfungsergebnisse werden aus Gründen der Gleichbehandlung aller Prüflinge grundsätzlich nicht gegeben.


Wo finde ich eine Prozentrangeinordnung mit Angabe der im Nachteilsausgleich gewerteten Fragen?

Eine Einordnung der individuellen Prüfungsleistung können wir Ihnen nur im Vergleich zu der gesamten Prüfungskohorte erstellen, als Basis der für alle gewerteten Fragen, d.h. ohne die eliminierten Fragen.


Wo finde ich eine fachspezifische Erstellung der Prozentrangeinordnung?

Leider können wir eine Einordnung der individuellen Prüfungsleistung nicht fachspezifisch erstellen.


Ich würde gerne Akteneinsicht in die Original-Antwortbelege beantragen, was muss ich tun?

Da die Original-Antwortbelege alle wieder an die betreffenden Landesprüfungs-ämter zurückgeschickt werden, müssen wir Sie mit Ihrem Anliegen an das für Sie zuständige Landesprüfungsamt verweisen, bei dem Sie einen Termin zur Akteneinsicht vereinbaren können.


Ist eine Wiederholung von bestandenen Prüfung in der Medizin zur Erreichung einer besseren Note möglich?

In der Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO 2002) steht im § 20, Absatz (1), 3. Satz: „…Ein bestandener Prüfungsabschnitt oder ein bestandener Prüfungsteil darf nicht wiederholt werden.“ Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das für Sie zuständige Landesprüfungsamt.


zu Internationalen Themen

Gibt es die Prozentrangeinordnung in englischer Sprache?

Nein. Wir können diese leider nur in deutscher Sprache zur Verfügung stellen.


Kann das IMPP die Anerkennung für eine Facharztausbildung, die im Ausland absolviert wurde, vornehmen?

Für die Weiterbildung zum Facharzt ist das IMPP nicht zuständig. Bitte wenden Sie sich an die Landesärztekammer des Bundeslandes, in dem Sie Ihre Facharztausbildung machen möchten. Dort ist eine Liste der jeweiligen Weiterbildungsstätten einsehbar.


Ist ein Quereinstieg in ein deutsches Studium möglich?

Mit Ihrem Anliegen müssen wir Sie an das für Sie zuständige Landesprüfungsamt – d. h. an das Landesprüfungsamt in dem Bundesland, in dem Sie dann studieren wollen – verweisen. Eine Liste der Landesprüfungsämter finden Sie auf unserer Homepage, unter dem Menüpunkt "Informationen" im Bereich Partner.


Können Sie mir eine Übersetzung meines Statsexamenszeugnis anfertigen?

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihnen kein ins Englische übersetztes Zeugnis anfertigen können.


Werden meine Prüfungsdaten dokumentiert?

Prüfungsdaten bezüglich einer Prüfungsrunde werden im IMPP dokumentiert. Dies ist insbesondere dann wichtig, wenn ein Prüfling das Bundesland wechseln oder eine Tätigkeit im Ausland aufnehmen will.


Verkauf und Weitergabe

Gibt es einen Rabatt für Buchhandlungen bei Gegenstandskatalogen und Beispielaufgabenhefte?

Leider müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir die von uns angebotenen Gegenstandskataloge und Beispielaufgabenhefte nicht mit einem Rabatt an den Buchhandel liefern können.


Verkaufen Sie die alten Prüfungshefte?

Die Prüfungshefte des IMPP sind ausschließlich zur Verwendung durch die Prüfungsteilnehmerinnen und Prüfungsteilnehmer im jeweiligen Prüfungstermin bestimmt. Eine Abgabe von Prüfungsheften außerhalb der Prüfungstermine ist nicht vorgesehen.


Können Sie mir alte Gegenstandskataloge vor 2005 zukommen lassen?

Nein. Uns stehen keine Exemplare früherer Auflagen unserer Gegenstandskataloge mehr zur Weitergabe an Dritte zur Verfügung.


Darf ich IMPP-Prüfungsfragen für andere Zwecke nutzen?

Es wird darauf hingewiesen, dass es nicht erlaubt ist, die in den schriftlichen Prüfungen nach der ÄAppO, der AAppO sowie dem PTG eingesetzten Prüfungsfragen ohne ausdrückliche Genehmigung des IMPP zu verwenden. Das Urheberrecht an den Prüfungsaufgaben steht ausschließlich dem IMPP zu. Sollten Verstöße dagegen durch ungenehmigte Nutzung gleich welcher Art festgestellt werden, ist das IMPP gehalten, dies rechtlich zu verfolgen.


zur Kommentierung von Prüfungen

Kann ich Widerspruch beim IMPP einlegen?

Wir müssen Sie bitten, sich mit Ihrem Widerspruch an das für Sie zuständige Landesprüfungsamt zu wenden. Adressat für Rechtsmittel ist das Landesprüfungsamt, das den Prüfungsbescheid erlässt. Auf die entsprechende, dem Prüfungsbescheid immanente Rechtsmittelbelehrung wird Bezug genommen. Insbesondere machen wir auf die Widerspruchsfrist aufmerksam.


Ich habe eine Prüfungskritik an das IMPP gesandt, aber keine Antwort erhalten. Wann kann ich diese erwarten?

Bei der Vielzahl der Eingänge bitten wir um Verständnis, dass wir keine individuellen Begründungen erstellen können. Sie erhalten ein kurzes Formschreiben über den Eingang Ihrer Kommentierung.


Sollten Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:

info@impp.de