Beirat
Das IMPP hat für die Fachbereiche Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie sowie Psychotherapie jeweils einen Beirat gebildet. Die Mitglieder des Beirats werden vom IMPP berufen (vgl. Art. 8 Abs. 1 S. 4 des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen, https://landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-MedPrAbkGRPpP1/part/S).
Die Beiräte unterstützen das IMPP bei geplanten Berufungen von Sachverständigen und informieren über gesundheitspolitische Aspekte, die relevant für die Gestaltung der Prüfungen im Zuständigkeitsbereich des IMPP sind (vgl. § 2 der Richtlinien für die Kommissionen und Beiräte beim IMPP, https://www.impp.de/informationen/partner/sachverst%C3%A4ndige/richtlinien.html).
Die Sitzungen der Beiräte der Fachbereiche können gemeinsam, d. h. interprofessionell abgehalten werden. Entsprechend tagten die Beiräte Medizin, Pharmazie und Psychotherapie am 22. Oktober 2019 erstmals gemeinsam in einer interprofessionellen Sitzung. (Der Fachbereich Zahnmedizin besteht nach Änderung der Approbationsordnung erst seit 2021 am IMPP.)
Das IMPP dankt an dieser Stelle ausdrücklich allen Beiräten, die diese verantwortungsvollen Aufgaben wahrnehmen und damit das IMPP in besonderer Weise unterstützen.
Beiratsmitglieder
|