Beirat
Das IMPP hat für die Fachbereiche Humanmedizin, Zahnmedizin, Pharmazie sowie für den Bereich Psychologische Psychotherapie und Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapie jeweils einen Beirat gebildet. Die Mitglieder des Beirats werden vom IMPP berufen, vgl. Art. 8 Abs. 1 S. 4 des Abkommens über die Errichtung und Finanzierung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP-Staatsabkommen).
Die Beiräte unterstützen das IMPP bei geplanten Berufungen von Sachverständigen und informieren über gesundheitspolitische Aspekte, die relevant für die Gestaltung der Prüfungen im Zuständigkeitsbereich des IMPP sind, § 2 der neuen Richtlinien für die Kommissionen und Beiräte beim IMPP, in Kraft getreten am 19. März 2022 (neue Richtlinien).
Seit die neuen Richtlinien gelten, können Sitzungen der Beiräte aller Fachbereiche gemeinsam, d. h. interprofessionell abgehalten werden. Entsprechend tagte der erste Beirat am 22. Oktober 2019 in einer interprofessionellen Sitzung.
Das IMPP dankt an dieser Stelle ausdrücklich allen Beiräten, die diese verantwortungsvollen Aufgaben wahrnehmen und damit das IMPP in besonderer Weise unterstützen.
Beiratsmitglieder
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