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Kommentierung von Prüfungsfragen

Als PrüfungsteilnehmerIn haben Sie die Möglichkeit, nach jeder schriftlichen Staatsprüfung, Kommentare zu Prüfungsfragen einzureichen.

Bitte beachten Sie, dass die Veröffentlichung der Lösungsschlüssel erst nach endgültiger Auswertung der Examina erfolgen kann.

Anmerkungen, die telefonisch eingehen, werden bei der offiziellen Prüfung der Kommentare nicht berücksichtigt. Reichen Sie Ihre Anmerkungen daher stets schriftlich ein. Zu diesem Zweck stellt das IMPP ein elektronisches Formular für Sie bereit. Dieses ist für den Zeitraum von drei Kalendertagen nach dem letzten Tag der Prüfung auf dieser Seite zugänglich.

Beachten Sie, dass nicht die Anzahl der eingereichten Kommentare entscheidend ist. Die jeweiligen Fachbereiche und die Überprüfungskommissionen prüfen alle eingereichten Beiträge zu Prüfungsfragen gleichermaßen sorgfältig. Identische, mehrfach eingereichte Anmerkungen werden zusammengefasst zu einem Kommentar.