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Examensauswertungen und Ergebnisfeststellungen im IMPP
Der Prozess der Examensauswertungen im IMPP erfüllt hohe technische und methodische Standards.

Verarbeitung der Antwortbögen
Die Aufzeichnung der Antwortbögen von Prüfungskandidaten erfolgt mit einem speziellen Dokumentenscan-Verfahren, das ein hohes Maß an Genauigkeit, Zuverlässigkeit und Transparenz ermöglicht. Die Verarbeitung der aufgezeichneten Antwortmarkierungen durchläuft mehrfache Plausibilitätskontrollen bevor die Daten in den Auswertungsprozess einfließen (Beispiel eines Antwortbogens).

Rechtlicher Rahmen
Ausschlaggebend für die Prüfungsauswertung und Feststellung von Examensergebnissen sind die Bestimmungen der jeweiligen Approbations- und Prüfungsordnungen. Die Approbationsordnungen für Ärzte (ÄAppO ), für Apotheker (AAppO ) sowie die Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen für Psychologische Psychotherapeuten und für Kinder- und Jugendlichen Psychotherapeuten (PsychTh-APrV, KJPsychTh-APrV) regeln die Modalitäten zur Ermittlung von Bestehens- und Notengrenzen des jeweiligen Staatsexamens.
Die Umsetzung dieser eindeutigen Regelungen seitens IMPP - konkret die Ermittlung und Berücksichtigung von individuellen Bestehens- und Notengrenzen in der Praxis der Examensauswertung - folgen dem Gebot der Bewertungsobjektivität und -fairness.

Auswertungsergebnisse
Unmittelbar nach dem Abschluss des Auswertungsprozesses veröffentlichen wir die Examensergebnisse - mit genauen Angaben zu den Bestehens- und Notengrenzen - auf Fakultätenebene, bei den Psychotherapeutischen Prüfungen bezogen auf das jeweilige Landesprüfungsamt.

Individuelle, personenbezogene Ergebnisunterlagen („Ergebnismitteilung“, „Antwortübersicht“ sowie die notwendigen Erläuterungen zu den beiden Unterlagen) erhalten alle ExamensteilnehmerInnen durch das zuständige Landesprüfungsamt. Jede personenbezogene Ergebnismitteilung enthält:

  • die erreichte Punktzahl der KandidatInnen (absolut und prozentual)
  • die Note der schriftlichen Prüfung
  • Angabe der durchschnittlichen Punktzahl aller PrüfungskandidatInnen
  • Angabe der erforderlichen Punktzahl für das Bestehen der Prüfung (Bestehensgrenze)
  • Punktzahlintervalle, welchen die weiteren Examensnoten zugrunde liegen

Weiterhin erhalten alle medizinischen und pharmazeutischen Fakultäten spezielle und detaillierte Auswertungen der Ergebnisse ihrer ExamenskandidatInnen routinemäßig nach jeder erfolgten Prüfungsrunde (Fakultäten-Feedback).