2. Nachbegutachtung der Prüfung (Post-Review)
Unmittelbar nach jeder schriftlichen Prüfung haben die Prüfungsteilnehmer die Möglichkeit, schriftliche Hinweise an das IMPP zu richten, wenn sie der Meinung sind, dass einzelne Aufgaben unklar, missverständlich, unbeantwortbar oder in sonstiger Weise fehlerhaft sind. Dies soll über ein spezielles Formular auf der Homepage des IMPP geschehen. Derartige informelle Zuschriften werden von den jeweils zuständigen Fachreferenten überprüft und können im Rahmen der Prüfungsauswertung berücksichtigt werden, wenn sie innerhalb einer Woche nach der Prüfung beim IMPP eingehen. Fristgerecht eingegangene Anmerkungen werden in jedem Fall sorgfältig geprüft.
Bei jeder Prüfung wird anhand der vorläufigen Itemanalysen und der eingegangenen Hinweisbriefe der Prüfungsteilnehmer eine Selektion der problematischen Aufgaben erstellt und von den wissenschaftlichen Mitarbeitern Empfehlungen herausgegeben, ob diese Frage eliminiert werden soll oder nicht. Dies wird einer Überprüfungskommission, die aus externen Sachverständigen besteht, vorgelegt, die über die tatsächliche Elimination einer Aufgabe entscheidet. Die dort gesammelten Informationen zu den einzelnen Prüfungsaufgaben werden dokumentiert und an die Fragenautoren zur Verbesserung der Aufgabe weitergeleitet.
Wird festgestellt, dass eine Aufgabe einer gesicherten Lehrmeinung widerspricht, nicht eindeutig gestellt ist, oder den Anforderungen des Aufgabentyps nicht entspricht, so wird diese Aufgabe eliminiert.
In der Psychotherapie wird für die Freitextaufgaben ein umfangreicher Post-Review Prozess durchgeführt. Hierbei werden zunächst alle gegebenen Antworten der Freitextaufgaben erfasst und dann anschließend von den Referenten Vorschläge erarbeitet, welche Antworten als richtig und welche als falsch gewertet werden sollten. Diese Vorschläge werden von einer Jury aus Sachverständigen überprüft und ggf. geändert. Daraufhin wird verbindlich festgelegt, welche von den gegebenen Antworten als korrekt angesehen werden.