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Schriftliche Psychotherapieprüfungen (PP und KJP): Keine Kurzantwortaufgaben mehr ab Frühjahr 2027

Nach umfassender Abwägung und Diskussion zusammen mit den  Vertreterinnen und Vertretern aus der Profession im IMPP-Beirat (https://www.impp.de/informationen/partner/beirat.html) wurde die Entscheidung getroffen, dass ab den Prüfungen im Jahr 2027, erstmals am 18. März 2027, keine Kurzantwortaufgaben mehr in den schriftlichen  Psychotherapieprüfungen gestellt werden.

Alle anderen bisher zum Einsatz kommenden Formate (Einfachauswahlaufgaben, Mehrfachauswahlaufgaben und Aufgabenfolgen) werden auch weiterhin zum Einsatz kommen. Die Gesamtzahl der jeweils in den Examina gestellten Aufgaben bleibt weiterhin bei 80.
(Näheres zum Format der Kurzantwortaufgaben und zu den anderen Aufgabenformaten vgl. „Praktische Hinweise zur Durchführung der schriftlichen Prüfungen nach dem Psychotherapeutengesetz“, 23. Auflage, Mai 2025 https://www.impp.de/pruefungen/allgemein/praktische-hinweise.html).

Achtung:
Bitte beachten Sie, dass dieser Beschluss erst zu den Prüfungen ab 2027 Relevanz besitzt.
Bei den schriftlichen Psychotherapieprüfungen am 20. August 2026 werden letztmals auch Kurzantwortaufgaben gestellt werden.