Schriftliche Psychotherapieprüfungen (PP und KJP): Keine Kurzantwortaufgaben mehr ab Frühjahr 2027
Nach umfassender Abwägung und Diskussion zusammen mit den Vertreterinnen und Vertretern aus der Profession im IMPP-Beirat (https://www.impp.de/informationen/partner/beirat.html) wurde die Entscheidung getroffen, dass ab den Prüfungen im Jahr 2027, erstmals am 18. März 2027, keine Kurzantwortaufgaben mehr in den schriftlichen Psychotherapieprüfungen gestellt werden.
Alle anderen bisher zum Einsatz kommenden Formate (Einfachauswahlaufgaben, Mehrfachauswahlaufgaben und Aufgabenfolgen) werden auch weiterhin zum Einsatz kommen. Die Gesamtzahl der jeweils in den Examina gestellten Aufgaben bleibt weiterhin bei 80.
(Näheres zum Format der Kurzantwortaufgaben und zu den anderen Aufgabenformaten vgl. „Praktische Hinweise zur Durchführung der schriftlichen Prüfungen nach dem Psychotherapeutengesetz“, 23. Auflage, Mai 2025 https://www.impp.de/pruefungen/allgemein/praktische-hinweise.html).
Zum Hintergrund:
Kurzantwortaufgaben erfordern auf Seiten der geprüften Person eine aktive Reproduktion von vorhandenem Fakten-, Entscheidungs-, Begründungs- und/oder Handlungswissen. Bei Antwortwahlaufgaben muss die zutreffende Antwort dagegen „nur“ unter den vorgegebenen Antwortmöglichkeiten wiedererkannt und ausgewählt werden. Kurzantwortaufgaben gelten daher prüfungsmethodisch als anspruchsvollere Aufgaben.
Um diese theoretische Betrachtung zu überprüfen, wurden die eingesetzten Aufgabentypen (Kurzantwort-, Mehrfachauswahl- und Einfachauswahlaufgaben, auch in Aufgabenfolgen) auf Basis der empirischen Daten aus mehreren schriftlichen Psychotherapieprüfungen miteinander verglichen. Anders als dies teilweise in der Fachliteratur beschrieben ist, konnte kein grundsätzlicher Unterschied zwischen den Aufgabentypen bezüglich der untersuchten Parameter nachgewiesen werden. Dies bedeutet gleichzeitig, dass es bei Wegfall der Kurzantwortaufgaben in den Prüfungen und bei weiterhin gleicher Gesamtzahl der gestellten Aufgaben keine Unterschiede hinsichtlich der Vergleichbarkeit der Prüfungsanforderungen geben wird.
Daher ist der mit der anspruchsvollen Auswertung der Kurzantwortaufgaben verbundene Nachteil – eine um ca. 2-3 Wochen und damit deutlich längere Auswertungszeit als bei den anderen schriftlichen Prüfungen des IMPP – für die Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer zukünftig nicht mehr zu rechtfertigen.
Achtung:
Bitte beachten Sie, dass dieser Beschluss erst zu den Prüfungen ab 2027 Relevanz besitzt.
Bei den schriftlichen Psychotherapieprüfungen am 20. August 2026 werden letztmals auch Kurzantwortaufgaben gestellt werden.