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Pressemitteilungen und IMPP-News

 

 

30.07.2025

IMPP feiert Jubiläum: 50 Jahre Fachbereich Pharmazie

Der Fachbereich Pharmazie des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) hat am 9. Juli in Mainz sein fünfzigjähriges Bestehen mit einem wissenschaftlichen Symposium gefeiert.

„Im Namen des Instituts danke ich allen, die in den vergangenen 50 Jahren an der Erstellung und Auswertung der schriftlichen Prüfungen des Ersten Abschnitts der pharmazeutischen Prüfung mitgewirkt haben; den ehemaligen und aktiven Mitarbeitenden des IMPP, dem Beirat, insbesondere aber den zahlreichen Sachverständigen, die zu jeder einzelnen Prüfungsfrage fachlich inhaltlich Input geben und somit auch für eine bestmögliche Abstimmung von Lehr- und Prüfinhalten sorgen“, sagte Herr Prof. Dr. Jan Carl Becker, Direktor des IMPP, zu den Anwesenden im Auditorium. Zudem bedankte er sich beim Verwaltungsrat des IMPP.

Grußworte vom Verwaltungsrat der Länder und Beirat Pharmazie

Herr Michael Dettmann von der „Geschäftsstelle des Verwaltungsratsvorsitzes IMPP“ sagte in seinem Grußwort: „Im Namen des von den Ländern getragenen Verwaltungsrates möchten wir uns bei den Mitarbeitenden des IMPP – und anlässlich des Jubiläums insbesondere bei denjenigen des Fachbereichs Pharmazie – für ihr Engagement und ihre qualitativ hochwertige Arbeit bei der Erfüllung dieser herausfordernden Aufgabe bedanken.“

Mitglieder des Beirats Pharmazie am IMPP, Frau Dr. Berit Winter, Leiterin der Abteilung Berufe und Apothekenpraxis der ABDA –Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V., und Herr Prof. Dr. Bernd Clement, Vorsitzender der Konferenz der Fachbereiche Pharmazie, wiesen in ihren Grußworten auf die verantwortungsvolle Aufgabe des Fachbereichs und die langjährige, von wechselseitigem Vertrauen geprägte Zusammenarbeit hin.

Vorträge: Historischer Rückblick und länderübergreifender Vergleich

Das durch die Länder gegründete IMPP war zunächst nur für die schriftlichen Staatsprüfungen der Medizin zuständig, bis am 1. Juli 1975 der Fachbereich Pharmazie hinzukam. „Zusammenfassend lässt sich sagen, dass das IMPP seinen Auftrag, für Qualität in bundeseinheitlichen Staatsprüfungen zu sorgen, in den vergangenen 50 Jahren mit einem hohen Maß an Konstanz und Verlässlichkeit erfüllt hat“, bilanzierte Herr Prof. Dr. Klaus Höcherl, Leiter des Fachbereichs Pharmazie, in seinem 50 Jahre umfassenden Rückblick auf die Leistungen des Fachbereichs und seiner Mitarbeitenden. Seit dem ersten vom IMPP erstelltem schriftlichen Staatsexamen in der Pharmazie im März 1976 wurden mehr als 90.000 Pharmazie-Studierende geprüft.

Wie ein Teil des Zulassungsverfahren zum Pharmazie-Studium an fast allen deutschen Hochschulen verläuft, erläuterte Herr Dr. Stephan Stegt, Leiter des Instituts für Test- und Begabungsforschung (ITB Consulting GmbH) in Bonn. Er präsentierte den vom ITB in Zusammenarbeit mit den Universitäten Freiburg, Heidelberg und Tübingen entwickelten Pharmazie-Studieneignungstest (PhaST) und erläuterte Details zur Evaluation des PhaST.

Wie die pharmazeutischen Prüfungen nach den Approbationsordnungen in Österreich und in der Schweiz gestaltet sind, zeigten die Vorträge von Frau Mag. iur. Nicole Schager von der rechts- und sozialpolitischen Abteilung der Österreichischen Apothekerkammer über die „Aspirantenausbildung und -prüfung“ sowie von Frau PD Dr. Viviane Otto vom Institut für Pharmazeutische Wissenschaften der ETH Zürich über die „Eidgenössische Prüfung in Pharmazie“.

Abschließend hieß es „Sympathy for the devil? Die Rolling Stones als Rollenmodell für die modernen jungen Alten“. Herr Prof. Dr. Theodor Dingermann und Herr Prof Dr. Dietmar Steinhilber von der Goethe-Universität Frankfurt betrachteten in ihrem Vortrag, wie ein gesundheitsbewusster Lebensstiel, körperliche und geistige Betätigung und natürlich auch Arzneistoffe auf Alterungsprozesse einwirken

Am Rande des Symposiums gab es reichlich Gelegenheit zum Austausch zwischen aktuellen und ehemaligen Mitarbeitern des Fachbereichs sowie Gästen aus der pharmazeutischen Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie den Berufsverbänden. Dass seit mehr als 50 Jahren der Fachbereich Pharmazie und das gesamte Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen einen wertvollen Beitrag zur Qualitätssicherung der Ausbildungen leisten – mehr als Grund genug zum Feiern!

Teilnehmende des Symposiums „50 Jahre Fachbereich Pharmazie am IMPP“ in Mainz. Im Auditorium waren aktuelle und ehemalige Mitarbeitende des Fachbereichs Pharmazie, ein Vertreter der Länder, als auch Vertreterinnen und Vertreter aus der pharmazeutischen Wissenschaft, Forschung und Lehre sowie den Berufsverbänden. (IMPP, 2025)

Herr Prof. Dr. Jan Carl Becker, Direktor des IMPP (links), und Herr Prof. Dr. Klaus Höcherl, Leiter des IMPP-Fachbereichs Pharmazie, begrüßten die Gäste zum Symposium „50 Jahre Fachbereich Pharmazie am IMPP“ in Mainz. (IMPP, 2025)

Herr Prof. Dr. Klaus Höcherl, Leiter des IMPP-Fachbereichs Pharmazie (links), und Herr Prof. Dr. Steffen Lüdeke moderierten das Symposium „50 Jahre Fachbereich Pharmazie am IMPP“. (IMPP, 2025)

18.07.2025

Dr. med. Ute Schlasius-Ratter ist neue Leiterin des Fachbereichs Psychotherapie am IMPP

Herr Prof. Dr. med. Jan Carl Becker, Direktor des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP), überreicht die Ernennungsurkunde zur Fachbereichsleiterin Psychotherapie an Frau Dr. med. Schlasius-Ratter. (Bildrechte: IMPP, 2025)

Mainz, 18.07.2025 – Neue Leiterin des Fachbereichs Psychotherapie am Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) ist Frau Dr. med. Ute Schlasius-Ratter. Der Fachbereich Psychotherapie erstellt im Auftrag der Länder die schriftlichen Prüfungen für Psychologische Psychotherapeut*innen sowie für Kinder- und Jugend-lichenpsychotherapeut*innen nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG). Zudem hat das IMPP gemäß der seit 1. September 2020 geltenden Approbationsordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PsychThApprO) die Aufgabe, eine anwendungsorientierte Parcoursprüfung Psychotherapie zu erstellen sowie Prüferschulungen und Schulungen von Schauspielpersonen durchzuführen. Dr. Ute Schlasius-Ratter führt den Fachbereich Psychotherapie bereits seit dem Jahr 2023 kommissarisch und ist vom Verwaltungsrat des IMPP, in dem die Gesundheitsressorts der Länder sowie das Finanz- und Wissenschaftsministerium des Sitzlandes Rheinland-Pfalz vertreten sind, nun zur Fachbereichsleiterin ernannt worden.

„Ich wünsche Frau Dr. Schlasius-Ratter und ihren Mitarbeitenden weiterhin viel Erfolg bei der verantwortungsvollen und herausfordernden Aufgabe, die Staatsexamina in der Psychotherapie zu erstellen“, sagt Prof. Dr. med. Jan Carl Becker, Direktor des IMPP.
„Mein ausdrücklicher Dank und meine Anerkennung gilt neben Frau Dr. Schlasius-Ratter dem gesamten Team der Psychotherapie, die mit den anwendungsorientierten Parcoursprüfungen ein neues Prüfungsformat in die Staatsexamina gemeinsam erfolgreich eingeführt haben.“

Zur Person

Frau Dr. med. Schlasius-Ratter ist seit mehr als 20 Jahren für das IMPP tätig und verfügt über umfassende Erfahrung im Prüfungswesen. Als Absolventin des postgraduierten Studiengangs Master of Medical Education (MME) ist die Medizinerin auch didaktisch versiert. Zudem verfügt die Fachärztin für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie über fundierte Kenntnisse in der Führung und Organisation fachlicher Arbeitsbereiche. Sie hat als kommissarische Leiterin des Fachbereichs maßgeblich die Neugestaltung des Prüfungsformats der anwendungsorientierten Parcoursprüfung in der Psychotherapie vorangetrieben.

IMPP erstellt Teile der bundesweiten Staatsprüfungen

Das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) wurde 1972 von den Ländern als rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts mit Sitz in Mainz errichtet und verantwortet inhaltlich in enger Kooperation mit sachverständigen Personen und Gremien wichtige Teile der bundesweiten Staatsprüfungen der Studiengänge Medizin, Pharmazie, Zahnmedizin sowie der psychotherapeutischen Ausbildung.

18.06.2025

IMPP veröffentlicht Beispielaufgaben aus bundesweiten Staatsprüfungen auf seiner Internetpräsenz

Mainz, 18.06.2025 – Nach Beendigung der Lizenzierung von IMPP-Prüfungsaufgaben an Unternehmen und Verlage zum Ende des vergangenen Jahres werden fortan ab Herbst 2025 auch die Prüfungshefte der bundesweiten Staatsprüfungen in der Medizin, der Pharmazie, der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und der Psychologischen Psychotherapie am Ende eines jeden Prüfungstages einbehalten. In der Zahnmedizin wird dies bereits praktiziert.
Ziel dieser Maßnahmen ist der Aufbau eines geheimen Pools an bereits eingesetzten Prüfungsaufgaben, um inhaltlich besonders relevante und teststatistisch bewährte Aufgaben in zukünftigen Examina erneut einsetzen zu können. Bisher werden die schriftlichen Staatsprüfungen in der Regel für jeden Examenstermin – in enger Kooperation mit sachverständigen Personen und Gremien – komplett neu erstellt. Wegen der Endlichkeit des Prüfungsstoffes bedingt diese Praxis, dass in Prüfungsaufgaben zunehmend Detailbereiche adressiert werden (müssen). Das IMPP möchte sich in Zukunft stärker auf das Prüfen von Grundlagenwissen sowie pharmazeutischer, naturwissenschaftlicher und klinischer Zusammenhänge fokussieren. Selbstverständlich werden auch diese geheim gehaltenen Aufgaben vor ihrem Einsatz in den Staatsexamina erneut von externen Sachverständigen begutachtet und in den Examensentwurf nach den Kriterien der Angemessenheit, Ausgewogenheit und Relevanz integriert.

Modifiziertes Feedbackportal für alle Prüfungsteilnehmenden

Um zukünftig weiterhin wertvolles Feedback von Studierenden und Ausbildungsteilnehmenden zu den Examina auch ohne Prüfungshefte zu erhalten, modifiziert das IMPP sein Feedbackportal. Es wird für die Prüfungsteilnehmenden dadurch weiterhin möglich sein, nach der Prüfung Kritik an einzelnen Aufgaben zu üben und Feedback zu geben.

Aufgabenformate bleiben unverändert – Beispielfragen auf der IMPP-Internetpräsenz veröffentlicht

Mit dem Einbehalten der Prüfungshefte ab Herbst 2025 werden grundsätzlich keine Änderungen der Aufgabenformate einhergehen. Um einen Eindruck von den aktuellen Prüfungsaufgaben einschließlich der Aufgabenformate zu erhalten, stellt das IMPP auf seiner Internetpräsenz ab sofort für eine Übergangszeit von zwei Jahren exemplarische Prüfungsaufgaben des jeweils vorhergehenden Examens in einem Umfang von ca. 10% zur Verfügung. Wichtig zu wissen ist, dass die Auswahl dieser Aufgaben nicht repräsentativ ist. Die Beispielaufgaben können auf der Internetpräsenz des IMPP eingesehen werden unter: Beispielaufgaben

Weitere Informationen zur Geheimhaltung von Prüfungsfragen stehen in der IMPP-Pressemitteilung vom 28.11.2024

28.11.2024

Geheimhaltung von IMPP-Prüfungsfragen mit dem übergeordneten Ziel, besonders (versorgungs-)relevante Themen wiederkehrend in Staatsexamina adressieren zu können

Mainz, 28.11.2024 – Bisher werden die vom Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) verantworteten schriftlichen Staatsprüfungen in der Regel für jeden Examenstermin komplett neu erstellt. Wegen der Endlichkeit des Prüfungsstoffes bedingt diese Praxis, dass in Prüfungsaufgaben zunehmend Detailbereiche adressiert werden (müssen). Das IMPP möchte sich in Zukunft wieder stärker auf das Prüfen von Grundlagenwissen sowie pharmazeutischer, naturwissenschaftlicher und klinischer Zusammenhänge fokussieren. Dazu soll perspektivisch ein Pool an Aufgaben aus vorherigen Examina (sog. „Altfragen“) aufgebaut werden, die sowohl inhaltlich besonders relevante Themen adressieren als auch adäquate teststatistische Kenndaten aufweisen, um diese erneut einsetzen zu können – ggf. auch mit Modifikationen.

Der Vorteil für die Prüflinge besteht darin, dass sich diese Fragen bereits im Einsatz bewährt haben, d.h. sie haben sich als sowohl inhaltlich relevant sowie in der teststatistischen Überprüfung als sehr geeignet erwiesen.

Für diesen Zweck ist eine Geheimhaltung der Prüfungsfragen unabdingbar, damit die zu einem späteren Zeitpunkt erneut in Examina eingesetzten „Altfragen“ nicht einfach memoriert werden können, sondern tatsächlich die Anwendung von Wissen prüfen. Das IMPP hat daher in einem ersten Schritt die kommerzielle Lizenzierung von Prüfungsaufgaben ab dem Jahr 2025 beendet, d.h. letztmals wurden in 2024 den kommerziellen Lizenznehmern Nutzungsrechte an den neu entwickelten Prüfungsaufgaben für die bundesweiten Staatsprüfungen eingeräumt. In einem weiteren Schritt ist geplant, ab Herbst 2025 zwecks Geheimhaltung auch die Prüfungsunterlagen am Ende eines jeden Prüfungstages einzubehalten, wie es in der Zahnmedizin bereits praktiziert wird. Die Abgabe der Prüfungshefte nach den Prüfungen ist eine weitere Voraussetzung, um einen Fragenpool an Altfragen aufzubauen.

Dem IMPP ist es ein Anliegen, Studierende, Ausbildungsteilnehmende und Lehrende über diese Änderungen bestmöglich zu informieren: Zwecks Anschauung bzw. zur Information über das Prüfungsformat im Rahmen der Prüfungsvorbereitung wird das IMPP für eine Übergangszeit von zwei Jahren exemplarische Prüfungsaufgaben eines jeden Examens in einem Umfang von ca. 10% zur Verfügung stellen.

Damit zukünftig wertvolles Feedback von Studierenden und Ausbildungsteilnehmenden zu den Examina weiterhin möglich sein wird, modifiziert das IMPP derzeit sein Feedbackportal. Zu dieser Thematik befindet sich das IMPP von Beginn an kontinuierlich in einem konstruktiven Austausch mit allen relevanten Stakeholdern. Auf der Internetpräsenz www.impp.de informiert das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen aktuell zu neuen Entwicklungen.

25.07.2024

Anfragen zur Nutzung von Prüfungsfragen im Kontext von KI

Mainz, 25.07.2024 – Wir bitten um Verständnis dafür, dass unser Institut derzeit keine Nutzungsrechte an IMPP-Prüfungsfragen zur Evaluation von oder für den Einsatz in KI-Anwendungen oder LLMs erteilt.

In diesem Zusammenhang weisen wir darauf hin, dass die IMPP-Prüfungsfragen urheberrechtlich geschützt sind und sämtliche Nutzungsrechte beim IMPP liegen. Ein Zugriff auf IMPP-Prüfungsfragen beispielsweise über kommerzielle Verlage ist daher ohne explizite Zustimmung des IMPP nicht zulässig. Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang, dass bereits die Eingabe von IMPP-Prüfungsaufgaben in ein LLM grundsätzlich einer Weitergabe an Dritte entspricht und somit eine Verletzung des Urheberrechts darstellt, die rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

Gleichwohl steht das IMPP Kooperationsanfragen, die der methodischen Weiterentwicklung des Prüfungswesens im Kontext von Staatsprüfungen unter Einbezug von KI-Anwendungen oder LLMs dienen, offen gegenüber. Dazu bitten wir freundlich um Zusendung einer aussagekräftigen Projektskizze im Abstract-Format (Problemstellung, Forschungsfrage, Methoden, benötigte Ressourcen, erwarteter Nutzen, etwaige Risiken) an KI@impp.de.

17.07.2024

Stefan Rüttermann ist neuer Fachbereichsleiter Zahnmedizin des IMPP

Premiere des Zahnmedizin-Staatsexamens nach neuer ZApprO im Fokus

Mainz, 17.07.2024 – „Ich freue mich auf die bevorstehende Premiere des Zahnmedizin-Staatsexamens nach der neuen Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen“, sagt Univ.-Prof. Dr. Stefan Rüttermann, neuer Leiter des Fachbereichs Zahnmedizin beim Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) in Mainz.
Ab dem Jahr 2026 wird der schriftliche Teil des dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung (Z3) bundesweit als einheitliches schriftliches Staatsexamen nach neuer Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) an den Start gehen. Dadurch wird diese Prüfung bundesweit standardisiert und vergleichbar sein. Da Studierende in Hamburg bereits einen Modellstudiengang nach neuer ZApprO absolvieren, wird dort der dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung in einer Ausnahmeregelung schon am 7. November 2024 eine Vorab-Premiere feiern können. Das IMPP, eine von den Ländern getragene Anstalt des öffentlichen Rechts, die seit 50 Jahren auch für die Erstellung und Auswertung der Staatsexamina in der Humanmedizin (seit dem ersten Examen im August 1974), der Pharmazie (erstes Staatsexamen im Jahr 1976) und der Psychotherapie (erstes Examen 2002) zuständig ist, wurde von den Ländern beauftragt, auch in der Zahnmedizin die Z3 gemäß der „Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO)“ vom 8. Juli 2019 zu konzipieren.

Fachbereich Zahnmedizin seit 2021 am IMPP

Seit dem Jahr 2021 hatte das IMPP unter der Leitung von Univ.-Prof. Dr. med. Dr. med. dent. habil. Monika Daubländer den neuen Fachbereich Zahnmedizin aufgebaut, und die wissenschaftlichen Referent*innen des IMPP haben an der Erstellung eines Gegenstandskataloges – in enger Zusammenarbeit mit den externen, vom IMPP berufenen Sachverständigen aus Forschung und Lehre – sowie der Konzeption dieser schriftlichen Prüfung in der Zahnmedizin gearbeitet. „Ich bedanke mich herzlich bei Frau Professorin Daubländer für die geleistete Aufbauarbeit an unserem Institut und insbesondere dafür, dass sie ihren geplanten Ruhestand um einige Monate aufgeschoben und damit für eine reibungslose Übergabe des Staffelstabes auf der Leitungsebene gesorgt hat“, sagt IMPP-Direktor Prof. Dr. med. Jan Carl Becker. „Wir konnten mit Herrn Professor Rüttermann nicht nur einen herausragenden Zahnmediziner, sondern auch einen ausgewiesenen Didaktiker und (Ausbildungs-)Forscher für die Fachbereichsleitung Zahnmedizin gewinnen. Wir am IMPP freuen uns darauf, mit Herrn Professor Rüttermann zusammenzuarbeiten“, so Becker.

Univ.-Prof. Dr. med. dent. Stefan Rüttermann, der auch den Master of Medical Education (MME) erfolgreich absolviert hat, bringt durch seine Tätigkeit in Praxis, Universität und Industrie ein breites Portfolio beruflicher Erfahrungen mit.
Seit 2015 hat Rüttermann als Direktor die Poliklinik für Zahnerhaltung am Zentrum der Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde (Carolinum) der Frankfurter Goethe-Universität geleitet. An dem modernen Unterrichtskonzept des Studiengangs Zahnmedizin in Frankfurt hat Prof. Rütter-mann als Lehrender und Studiendekan entscheidend mitgewirkt.
Mit den Abläufen am IMPP ist er – zumindest in Teilen – bereits durch seine Tätigkeit als berufener Sachverständiger des Fachbereichs Zahnmedizin und als Experte bei der Erstellung des Gegenstandskatalogs Zahnmedizin vertraut.
„Ich freue mich auf die verantwortungsvolle Aufgabe, Staatsexamina in der Zahnmedizin zu erstellen und möchte mich bei Frau Professorin Daubländer und ihrem Team bedanken, dass unser IMPP-Staatsexamen in der Zahnmedizin bereits auf der Zielgeraden ist“, sagt Prof. Stefan Rüttermann.

Premiere des Z3-Staatsexamens in der Zahnmedizin

Im schriftlichen Teil der Z3-Prüfung werden 200 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple Choice) zum Einsatz kommen, die entsprechend der fünf Prüfungsfächer und neun Querschnittsbereiche der Zahnmedizin zusammengestellt werden. Jeder staatlichen Prüfung liegt ein schriftlicher Gegenstandskatalog des IMPP zugrunde, der die Prüfungsstoffvorgaben (Prüfungsgegenstände) aus der Approbations-ordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO) erläutert und konkretisiert. Diesen Gegenstandskatalog Zahnmedizin haben die wissen-schaftlichen Referent*innen des IMPP in den vergangenen Jahren gemeinsam mit Hochschullehrenden erarbeitet, die die Fakultäten und wissenschaftlichen Fachgesellschaften vorgeschlagen hatten. So sollen die Lehrinhalte an den Hochschulen und die Prüfungsinhalte des IMPP im Sinne eines „constructive alignments“ zusammengeführt werden. Auch die einzelnen Prüfungsfragen und die Zusammenstellung der Fragen zu einem Examen haben die IMPP-Referent*innen, allesamt Zahn- und Humanmediziner*innen, gemeinsam mit externen Sachverständigen geleistet.

„Das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen verfügt über eine ausgewiesene Expertise in der Erstellung und Auswertung von Prüfungen. Auch sind mit den seit 50 Jahren im IMPP etablierten Staatsprüfungen in der Humanmedizin fachliche Bezüge zu denen in der Zahnmedizin vorhanden“, so IMPP-Direktor Jan Carl Becker. Alles in allem ist das IMPP nach dieser reibungslosen Übergabe des Staffelstabs auf dem besten Weg zum ersten Staatsexamen in der Zahnmedizin gemäß der neuen „Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen“.

Professorin Monika Daubländer (Mitte) übergibt den „Staffelstab“ auf dem Weg zum ersten Staatsexamen in der Zahnmedizin an den neuen Fach-bereichsleiter Professor Stefan Rüttermann (rechts), im Beisein von IMPP-Direktor Professor Jan Carl Becker (links).

Professorin Monika Daubländer (Mitte) übergibt den „Staffelstab“ auf dem Weg zum ersten Staatsexamen in der Zahnmedizin an den neuen Fachbereichsleiter Professor Stefan Rüttermann (rechts), im Beisein von IMPP-Direktor Professor Jan Carl Becker (links). (Foto: IMPP)

Univ.-Prof. Dr. Stefan Rüttermann

Univ.-Prof. Dr. med. dent. Stefan Rüttermann (Foto: IMPP).

26.01.2024:

IMPP beendet kommerzielle Lizenzierung von Prüfungsaufgaben

Mainz, 26.01.2024 – Das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP), rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, wird kommerziellen Verlagen und Unternehmen letztmals im Jahr 2024 seine Prüfungsaufgaben zur Lizenzierung anbieten. Ab 2025 werden den kommerziellen Lizenznehmern somit keine Nutzungsrechte mehr an den neu entwickelten Prüfungsaufgaben für die bundesweiten Staatsprüfungen in der Medizin, der Pharmazie, der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie und der Psychologischen Psychotherapie eingeräumt. Diese Änderung der Lizenzierungspraxis des IMPP betrifft nicht die Prüfungsaufgaben (sogenannte „Altfragen“), an denen kommerzielle Lizenznehmer Nutzungsrechte bereits erworben haben.

Hintergrund dieser Entscheidung ist es, die hohe Qualität der Staatsexamina zu bewahren, deren Prüfungsfragen das IMPP in Zusammenarbeit mit Expertinnen und Experten aus Forschung, Lehre und Krankenversorgung erstellt. Die bisherige Lizenzierungspraxis hat entscheidend dazu beigetragen, dass Prüfungsfragen nur zu einem sehr geringen Teil wiederverwendet werden können. Entsprechend sind für jedes Examen neue Fragen zu entwickeln, die wegen der Endlichkeit des Prüfungsstoffes auch immer detailliertere Teilbereiche adressieren müssen. Diesem Trend möchte das IMPP entgegenwirken, um auch zukünftig Examens-aufgaben rechtssicher, in höchster Qualität und mit Schwerpunkten auf (pharmazeutisch-)naturwissenschaftliche oder klinische Grundlagen und Zusammenhänge stellen zu können.

Pressemeldung als PDF downloaden: IMPP beendet kommerzielle Lizenzierung von Prüfungsaufgaben

 

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