Der Fachbereich Zahnmedizin des IMPP:
Das Aufgabengebiet des IMPP wurde um eine Prüfung in der Zahnmedizin entsprechend der neuen „Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO)“ vom 8. Juli 2019 erweitert. Der Gesetzgeber hat das IMPP beauftragt, diese Prüfung gemäß der neuen Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen zu konzipieren und durchzuführen. Dazu hat das IMPP den Fachbereich Zahnmedizin eingerichtet. Die Hauptaufgaben liegen primär im Aufbau und in der Strukturierung des Fachbereiches, der Erstellung eines Gegenstandskataloges und der Konzeption dieser Prüfung.
Neues aus dem Fachbereich:
Fachartikel zum neuen Z3-Staatsexamen
„Das neue schriftliche Z3-Staatsexamen – erfolgreiche Generalproben“ beleuchtet ein Beitrag von Dr. Ulrich Schmitz, Dr. Hans Ulrich Brauer, IMPP-Direktor Prof. Jan Carl Becker und Prof. Stefan Rüttermann in der Zeitschrift „Quintessenz Zahnmedizin“, Ausgabe 10 vom Oktober 2026: Am 3. November 2026 wird der Dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung (Z3) erstmals um ein bundesweit einheitliches, schriftliches Staatsexamen ergänzt. Zwei Probeexamina und 4 Staatsexamina im Modellstudiengang Hamburg zeigen: Studierende, Fakultäten und das Institut für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen sind vorbereitet.
Den vollständigen Artikel aus der Zeitschrift „Quintessenz Zahnmedizin“ (Jahrgang 77, Ausgabe 10) vom Oktober 2026 können Sie unter Presse, Medien und IMPP-News als PDF-Dokument lesen.
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