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Das Aufgabengebiet des IMPP wurde um eine Prüfung in der Zahnmedizin entsprechend der neuen „Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO)“ vom 8. Juli 2019 erweitert. Der Gesetzgeber hat das IMPP beauftragt, diese Prüfung gemäß der neuen Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen zu konzipieren und durchzuführen. Dazu hat das IMPP den Fachbereich Zahnmedizin eingerichtet. Die Hauptaufgaben liegen primär im Aufbau und in der Strukturierung des Fachbereiches, der Erstellung eines Gegenstandskataloges und der Konzeption dieser Prüfung.