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Im Fachbereich Pharmazie werden die Prüfungen des ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung konzipiert, welche die Studierenden gemäß der Approbationsordnung für Apotheker nach Abschluss des Grundstudiums zu absolvieren haben. Dieser Prozess erfolgt im Auftrag der Bundesländer durch Zusammenarbeit wissenschaftlicher ReferentInnen des IMPP mit HochschullehrerInnen, welche die verschiedenen Disziplinen der vier geprüften Fächergruppen an den Universitäten des Landes in der Lehre für Studierende der Pharmazie vertreten.

Von eben diesem Personenkreis wird auch der Gegenstandskatalog erstellt. Dieser konkretisiert im Interesse der Studierenden den in der entsprechenden Anlage der Approbationsordnung verbindlich vorgegebenen Prüfungsstoff, der auf den im Grundstudium gelehrten naturwissenschaftlichen Grundlagen der Pharmazie basiert. Er wird von Zeit zu Zeit aktuellen wissenschaftlichen Entwicklungen angepasst. So ist eine ständige Weiterentwicklung der Prüfungen sichergestellt.


Neben der zusammen mit dem Fachbereich EDV, Statistik und Dokumentation im Hause vorgenommenen Auswertung der Prüfungen, in die die HochschullehrerInnen ebenfalls einbezogen sind, zählt auch die fachwissenschaftliche Begutachtung im Zusammenhang mit Rechtsmittelverfahren zu den Aufgaben der wissenschaftlichen ReferentInnen des Fachbereichs Pharmazie des IMPP.

  • Im Fachbereich Pharmazie sind derzeit 4 wissenschaftliche ReferentInnen tätig (3,5 Planstellen für wiss. Referenten, zzgl. FB-Leitung).
  • Ca. 30 bis 35 sachverständige HochschullehrerInnen arbeiten in den verschiedenen Kommissionen mit dem Fachbereich zusammen.
  • Die jeweils 4 Prüfungen in den Fächergruppen des Ersten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung werden zweimal pro Jahr konzipiert, durchgeführt und ausgewertet.