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Viele Teilnehmer an den Prüfungen nach der AAppO wünschen eine über die gesetzlich vorgeschriebenen Ergebnismitteilungen hinausgehende detaillierte Einordnung ihrer Prüfungsleistungen (z. B. im Zusammenhang mit Stipendien, Auslandsaufenthalten u. ä.). Das IMPP erstellt in Abstimmung mit den LPÄ solche Einordnungen der individuellen Prüfungsleistungen in die Verteilung der Prüfungsergebnisse. Diese Einordnungen der individuellen Prüfungsleistungen können Sie für die Humanmedizin und die Pharmazie direkt beim IMPP anfordern.

Benutzen Sie hierfür bitte folgendes Anforderungsformular.

 

 

Der Antrag kann entweder postalisch eingereicht oder gerne per E-Mail an info@impp.de gesendet werden. Bitte legen Sie Ihrem Antrag einen Scan bzw. eine Kopie der Seite der Ergebnismitteilung des Examens bei, das eingeordnet werden soll. Eine Beglaubigung dieser Kopie ist nicht nötig. Es entstehen keine Mehrkosten für die Einordnung mehrerer Staatsexamensergebnisse pro Antrag. Einen Überweisungsbeleg benötigen wir nicht. Falls jemand anderes für Sie die Überweisung tätigt, sollte für die Zuordnung im Verwendungszweck zusätzlich Ihr Name angegeben werden.  Die Einordnung wird postalisch an Sie versendet.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine solche Einordnung erst nach Abschluss des jeweiligen Prüfungsabschnittes, d. h. bei mündlichen Prüfungen nach Abschluss im gesamten Einzugsbereich*), sowie nach Eingang des im Anforderungsformular genannten Kostenbeitrages erstellt werden kann.

*) Erster Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung: ca. Ende Mai bzw. Ende Oktober
Zweiter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung:  ca. Anfang Mai bzw. Anfang November
Dritter Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung:   ca. Anfang Mai bzw. Anfang November