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Gliederung des Medizinstudiums

Die Ausbildung zum Arzt/zur Ärztin ist bundesweit durch die Approbationsordnung für Ärzte (ÄAppO ) geregelt. Einzelheiten zur inhaltlichen Ausgestaltung der Studienphasen und zu den Unterrichtsveranstaltungen, Kursen, Praktika usw. sind der ÄAppO, den Studienführern und ggf. den Studienordnungen der medizinischen Ausbildungsstätten zu entnehmen.

 

Erste Verordnung zur Änderung der ÄAppO 2002 vom 17. Juli 2012

 

Der schriftliche Teil des Ersten Abschnitts der Prüfungen besteht aus 320 MC-Aufgaben. Aus fünf Antwortoptionen muss jeweils die Bestantwort gewählt werden. Er wird an zwei Tagen mit jeweils vier Stunden Prüfungsdauer abgelegt.

Der Zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung besteht aus 320 MC-Aufgaben. Auch hier muss aus fünf Antwortoptionen jeweils die Bestantwort gewählt werden. Er wird an drei Tagen mit jeweils fünf Stunden Prüfungsdauer durchgeführt.

 

Ausführliche Informationen zum schriftlichen Prüfungsverfahren sind in unserer Broschüre „Praktische Hinweise zur Durchführung der schriftlichen Prüfungen nach der Approbationsordnung für Ärzte“ enthalten, die von den Prüfungsämtern im Rahmen des Anmeldeverfahrens rechtzeitig vor den Prüfungsterminen zur Verfügung gestellt wird.