www.impp.de

Der Gegenstandskatalog enthält eine Übersicht von Gegenständen, auf die sich die schriftlichen Prüfungen beziehen können. Durch den Gegenstandskatalog werden Prüfungsgegenstände der Prüfungs- und Approbationsordnungen explizit gemacht, welche bisher lediglich implizit in den Prüfungsstoffauflistungen enthalten waren. Daraus resultiert eine bessere Orientierung für Prüfungsteilnehmende und Prüfende. Keinesfalls wird der Prüfungsstoff durch den Gegenstandskatalog vermehrt oder verringert. Der Prüfungsstoff ergibt sich aus den Prüfungs- und Approbationsordnungen.

Die Gegenstandskataloge werden vom IMPP in Zusammenarbeit mit Sachverständigen, Fachexperten und Fakultäten erstellt, sorgfältig geprüft und regelmäßig aktualisiert. Hierbei ist zu beachten, dass andere Stoffsammlungen, auch wenn sie unter dem Titel „Gegenstandskatalog“, oder ähnlich lautenden Bezeichnungen erscheinen, für die bundeseinheitlichen schriftlichen Staatsexamina ohne rechtliche Bindung sind.

Es existieren Gegenstandskataloge für die verschiedenen Prüfungsabschnitte in den Fachbereichen Medizin, Pharmazie,  Psychotherapie und Zahnmedizin. Die Gegenstandskataloge der einzelnen Fachbereiche gliedern sich nach den Examensprüfungen in mehrere Bereiche:

Gegenstandskataloge für den schriftlichen Teil des Ersten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (IMPP-GK1)

Gegenstandskatalog für den schriftlichen Teil des Zweiten Abschnitts der Ärztlichen Prüfung (IMPP-GK2)

gültig ab Frühjahr 2022:

gültig bis inkl. Herbst 2021:

Gegenstandskatalog Pharmazie

gültig ab Frühjahr 2021:

gültig bis inkl. Herbst 2020:

Gegenstandskataloge Psychotherapie

Gegenstandskatalog für den schriftlichen Teil des Dritten Abschnitts der Zahnärztlichen Prüfung

Seit 2018 bzw. 2019 werden alle Gegenstandskataloge des IMPP im Sinne einer stärkeren Kompetenzorientierung grundlegend überarbeitet. Die Neufassungen erscheinen sukzessive.

 

Informationen zu den alten GKs finden Sie im Archiv.