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Das Aufgabengebiet des IMPP wurde um eine Prüfung in der Zahnmedizin entsprechend der neuen „Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen (ZApprO)“ vom 8. Juli 2019 erweitert. Ab dem Jahr 2024 wird erstmals der dritte Abschnitt der Zahnärztlichen Prüfung als bundesweit einheitliches schriftliches Staatsexamen stattfinden. Der Gesetzgeber hat das IMPP beauftragt, diese Prüfung gemäß der neuen Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen zu konzipieren und durchzuführen. Dazu hat das IMPP einen neuen Fachbereich Zahnmedizin eingerichtet, dessen Leitung Univ.-Prof. Dr. Dr. Monika Daubländer im März 2021 übernommen hat. Die Hauptaufgaben liegen primär im Aufbau und in der Strukturierung des Fachbereiches, der Erstellung eines Gegenstandskataloges und der Konzeption dieser Prüfung.

Univ.-Prof. Dr. Dr. Monika Daubländer: „Ich möchte die Chance nutzen, die Zahnmedizin als wissenschaftliches und klinisches Medizinfach sichtbarer zu machen. Zudem ist es mir ein Anliegen, auch die interprofessionelle Zusammenarbeit mit anderen Gesundheitsbereichen zu verbessern, denn ich bin überzeugt davon, dass dies bereits in der Ausbildung beginnen muss, um langfristig im klinischen Alltag tragfähig zu sein“.