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Der Fachbereich Medizin ist zuständig für die:

  • Erstellung der schriftlichen Teile der Ärztlichen Prüfungen (Erster und Zweiter Abschnitt der Ärztlichen Prüfungen)
  • damit verbunden ist eine intensive Gremientätigkeit
  • Planung und Durchführung von etwa 26 Fragenrevisionssitzungen pro Jahr
  • Planung und Durchführung von vier Kontrollkommissionssitzungen pro Jahr
  • Planung und Durchführung von vier Überprüfungskommissionssitzungen pro Jahr

Ferner ist der Fachbereich Medizin zuständig für:

  • Erstellung von medizinisch-fachlichen Stellungnahmen in Rechtsmittelverfahren
  • IMPP-Gegenstandskatalogsüberarbeitung und Weiterentwicklung zu kompetenzorientierten Gegenstandskatalogen
  • Angewandte Prüfungsforschung und Umsetzung der Ergebnisse zur Verbesserung der Prüfungen

 

Der Fachbereich Medizin erstellt in enger Zusammenarbeit mit externen Experten - überwiegend Hochschullehrerinnen und Hochschullehrern der Universitäten Deutschlands – in verschiedenen Gremien und Kommissionen die schriftlichen Teile der Ärztlichen Prüfung entsprechend der Approbationsordnung für Ärzte und wertet diese Prüfungen aus.

Hierbei arbeiten die insgesamt 14 MitarbeiterInnen des Fachbereichs Medizin eng mit derzeit 207 HochschullehrerInnen zusammen. Diese wurden als Sachverständige für eine Amtszeit von zwei Jahren in verschiedene Gremien berufen. Etwa 130 Sachverständige arbeiten derzeit als Mitglieder dieser Gremien bei der Prüfungsaufgabenerstellung mit. Davon etwa 40 für den ersten Abschnitt und etwa 90 für den zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung.

Vor Einsatz eines Examens wird ein fertiger Examensentwurf einer weiteren Kommission, der sogenannten Kontrollkommission, vorgelegt. Die Mitglieder dieser Kommission sind auf Vorschlag der Dekane der Medizinischen Fakultäten für eine Amtszeit von fünf Jahren berufen.

Die Kontrollkommission für den ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung besteht aus circa 20 Kommissionsmitgliedern, die für den zweiten Abschnitt aus etwa 40 Sachverständigen.

Etwa zehn Tage nach jedem Examenstermin kommt die sogenannte Überprüfungskommission zusammen und berät das IMPP vor Bekanntgabe der Ergebnisse. Seit den Achtzigerjahren gibt es eine Überprüfungskommission für den ersten Abschnitt der schriftlichen Prüfung, die derzeit aus 32 Sachverständigen besteht. Die Überprüfungskommission bespricht in ihren Sitzungen Prüfungsaufgaben, zu denen studentische Einwände vorliegen, die statistische Auffälligkeiten aufweisen sowie Aufgaben, die die jeweiligen Kommissionsmitglieder als diskussionswürdig beurteilen. Im Herbst 2016 wurde zudem eine Überprüfungskommission für den zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung implementiert.

Somit werden im Fachbereich Medizin jährlich vier Überprüfungskommissionssitzungen, vier Kontrollkommissionssitzungen und im Durchschnitt etwa 26 Fragen-Revisionssitzungen durchgeführt.

Darüber hinaus gibt der Fachbereich Medizin in Zusammenarbeit mit externen Experten die IMPP-Gegenstandskataloge für die schriftlichen Teile der Ärztlichen Prüfung heraus und unterstützt die Landesprüfungsämter durch Erstellung von medizinischen Stellungnahmen in Rechtsmittelverfahren.

Ebenso leistet der Fachbereich Medizin einen Beitrag zur angewandten Forschung auf dem Gebiet der Methodik des Prüfungswesens. Jährlich werden etwa 19.000 PrüfungsteilnehmerInnen geprüft, davon nehmen etwa 9.000 an den beiden Prüfungsterminen (Frühjahr oder Herbst) für den Ersten Abschnitt und etwa 10.000 für den Zweiten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung teil.

Eine vollständige Überarbeitung und Weiterentwicklung der IMPP-Gegenstandskataloge zu kompetenzorientierten Gegenstandskatalogen begann im Mai 2018 im Rahmen der Umsetzung des Masterplan Medizinstudium 2020.

Der im März 2017 beschlossene  Masterplan Medizinstudium 2020 stellt eine grundlegende akademische Reform des Humanmedizinstudiums dar. Durch die Ausbildungsreform soll erreicht werden, dass künftige Medizinergenerationen den neuen Herausforderungen, bedingt durch demographischen Wandel und sich ändernde Versorgungspraxis, gerecht werden können. Da sich die ärztliche Versorgung zunehmend in den ambulanten Bereich verlagern wird, sollen Studierende neben den für Universitätsklinika typischen, eher komplexeren Erkrankungsfällen auch „alltägliche“ Erkrankungen aus der ambulanten Versorgung im Studium kennenlernen.